Satzung des Vereins Kids of Ukunda e.V.
§ 1
Name und Sitz
Der Verein führt den Namen Kids of Ukunda e.V.
Er hat seinen Sitz in Schwalmtal und wird eingetragen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Mönchengladnach.
§ 2
Zweck des Vereins
§ 3
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 4
Mitgliedschaft
§ 5
Austritt aus dem Verein
§ 6
Mitgliedsbeiträge
§ 7
Vorstand
§ 8
Mitgliederversammlung
§ 9
Durchführung der Mitgliederversammlung
§ 10
Kassenprüfung
§ 11
Auflösung des Vereins
Die Satzung wurde von der Mitgliedersammlung am 11.02.2024 einstimmig angenommen.
Beitragsordnung
1. Grundlage
Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist die Satzung des Vereins.
2. Solidaritätsprinzip
Wesentliche Grundlagen für die finanzielle Ausstattung des Vereins sind das
Beitragsaufkommen der Mitglieder und Spenden. Der Verein ist daher darauf angewiesen,
dass alle Mitglieder ihre Beitragspflichten, die in der Satzung grundsätzlich geregelt sind,
in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen
und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern und den Satzungszwecken erbringen.
3. Beschlussfassung und Bekanntgabe
Die Mitgliederversammlung hat in ihrer Sitzung am 11.02.2024 die nachfolgende
Beitragsordnung beschlossen
4. Regelungen
Die Höhe der Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt für die
Zukunft bis zum 31.12. des Folgejahres. Fasst die Mitgliederversammlung keinen neuen
Beschluss, verlängert sich die Wirksamkeit um ein weiteres Jahr.
Der jährliche Mindest - Mitgliedsbeitrag für Mitglieder
- natürliche Personen beträgt 10 Euro
- juristische Personen beträgt 10 Euro
Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
Die Mitglieder sind verpflichtet Anschriften- und Kontoänderungen umgehend schriftlich der
Geschäftsstelle mitzuteilen. Werden die Änderungen nicht mitgeteilt, können dem Verein
daraus keine Nachteile entstehen, entstehende Kosten gehen zu Lasten des Mitgliedes.
Unabhängig vom Zeitpunkt des Vereinseintrittes ist der Jahresbeitrag zu zahlen.
Eine Beendigung der Mitgliedschaft und der Austritt aus dem Verein ist in § 4 der Satzung
geregelt.
5. Die Bankverbindung des Vereins lautet :
IBAN DE15 8306 5408 0005 4361 41
6.Vereinsbeiträge
Die Vereinsbeiträge werden bis zum 31.03. des laufenden Kalenderjahres per Überweisung auf das
Vereinskonto fällig.
Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.
Spendenkonto : DE15 8306 5408 0005 4361 41 oder Paypal : info@kids-of-ukunda.de
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